Strafe ohne Vignette in der Slowakei: Höhe, Einspruch und Vorbeugung
Stand: 2. November 2026
Wer in der Slowakei ohne gültige Vignette auf einem mautpflichtigen Abschnitt fährt, riskiert ein Bußgeld von 150 €. Wird es innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids bezahlt, genügen zwei Drittel, also 100 €. Sind Sie mit dem Bußgeld nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung Einspruch (odpor) einlegen. Zum Vergleich: Die 10-Tages-Vignette kostet 10,80 €.
Wie kontrolliert wird
Die Kontrolle nach §§ 8 bis 16b des slowakischen Vignettengesetzes Nr. 488/2013 Z. z. führt die Autobahngesellschaft NDS als Betreiberin der Gebührenerhebung oder von ihr beauftragte Personen durch, in Zusammenarbeit mit der slowakischen Polizei. Das Kamerasystem erfasst die Kennzeichen der Fahrzeuge auf den mautpflichtigen Abschnitten und gleicht sie mit dem zentralen Register ab. Jedes Fahrzeug ohne bezahlte Vignette, für das keine Befreiung gilt, wird als möglicher Verstoß markiert.
Einen Aufkleber oder Ausdruck gibt es nicht – entscheidend ist allein, ob für Kennzeichen und Zulassungsland Ihres Fahrzeugs eine gültige Vignette im System gespeichert ist. Neben den Kameras kann auch die Autobahnpolizei Fahrzeuge direkt auf der Autobahn anhalten und kontrollieren.
Wer das Bußgeld verhängt
Die NDS verhängt und kassiert keine Bußgelder. Sie übermittelt die Daten des Kontrollsystems an das slowakische Verkehrsministerium und die Bezirksämter. Über Verstöße entscheidet das zuständige Bezirksamt (okresný úrad), Abteilung Straßenverkehr und Landverkehrswege, im Verwarnungsverfahren vor Ort die Polizei. Die Bußgelder fließen in den Staatshaushalt. Auskunft zu einem Bußgeld erhalten Sie beim zuständigen Bezirksamt persönlich, telefonisch oder per E-Mail an [email protected].
Was tun, wenn ein Bußgeldbescheid kommt
| Situation | Vorgehen | Frist |
|---|---|---|
| Bußgeld ist berechtigt | zwei Drittel zahlen, also 100 € | innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung |
| Frist verpasst | den vollen Betrag von 150 € zahlen | – |
| Bußgeld ist aus Ihrer Sicht unberechtigt | Einspruch beim ausstellenden Bezirksamt einlegen | innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung |
Legen Sie im Einspruch dar, warum das Bußgeld unberechtigt ist, und benennen oder legen Sie Beweise vor – vor allem die Zahlungsbestätigung einer Vignette, die am betreffenden Tag für das betreffende Kennzeichen gültig war.
Fahrer aus dem Ausland
Die Vignettenpflicht gilt auf den mautpflichtigen Abschnitten für alle Fahrzeuge gleichermaßen, unabhängig vom Zulassungsland. Das Kamerasystem erfasst auch ausländische Kennzeichen. Beim Kauf ist es daher wichtig, das richtige Zulassungsland zu wählen – eine Vignette mit falschem Land wird bei der Kontrolle nicht gefunden.
Versehentlich auf einem mautpflichtigen Abschnitt
Die Vignette muss vor der Auffahrt auf einen mautpflichtigen Abschnitt bezahlt sein. Bemerken Sie erst beim Mautschild, dass Sie keine Vignette haben, können Sie sie laut NDS nachträglich kaufen – allerdings bis spätestens Mitternacht des betreffenden Kalendertages. Zögern Sie nicht, denn die Polizei kann Sie auch auf der Autobahn anhalten und kontrollieren. Bedienen Sie das Telefon nicht während der Fahrt, sondern halten Sie an einem sicheren Ort. Sie können den mautpflichtigen Abschnitt auch an der nächsten Ausfahrt verlassen und auf mautfreien Straßen weiterfahren.
Die häufigsten Ursachen
- Falsches Kennzeichen oder Land: Die Vignette existiert, aber für ein anderes Kennzeichen. Wie Sie das korrigieren, steht im Ratgeber Kennzeichen falsch eingegeben.
- Fehlgeschlagene Zahlung: Haben Sie nach dem Kauf keine Zahlungsbestätigung erhalten, haben Sie keine gültige Vignette; der Kauf muss wiederholt werden.
- 1-Tages-Vignette nach Mitternacht: Sie gilt nur bis 23:59:59 Uhr des gewählten Tages. Siehe Gültigkeit der Vignette Slowakei.
- Falscher Starttag: Eine Vignette mit Beginn einen Tag später gilt am Reisetag noch nicht.
- Anhänger bei Gespannen über 3,5 t: Übersteigt das Gespann 3,5 Tonnen, braucht auch der Anhänger eine eigene Vignette.
So beugen Sie vor
- Kaufen Sie die Vignette vor der Reise – den Starttag können Sie bis zu 60 Tage im Voraus festlegen.
- Prüfen Sie direkt nach dem Kauf die Bestätigung: Kennzeichen, Land, Art und Starttag.
- Ist keine Bestätigung eingegangen, wiederholen Sie den Kauf. Bei doppelter Abbuchung wird das Geld in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen zurückgebucht; geschieht das nicht innerhalb von 10 Werktagen, beantragen Sie die Erstattung.
- Prüfen Sie die Gültigkeit auf eznamka.sk (Kontrola platnosti diaľničnej známky).
Einen Fehler erst nach Zustellung des Bußgeldbescheids zu klären, ist zu spät: Die NDS kann dann nicht mehr helfen, weil das Bezirksamt über den Verstoß entscheidet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strafe ohne Vignette in der Slowakei?
150 €. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids genügen 100 €.
Kann ich mich gegen das Bußgeld wehren?
Ja. Innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung können Sie beim ausstellenden Bezirksamt Einspruch mit Begründung und Beweisen einlegen.
Gilt das auch für Autos mit deutschem oder österreichischem Kennzeichen?
Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge unabhängig vom Zulassungsland, und die Kameras erfassen auch ausländische Kennzeichen.
Hilft eine nach dem Bußgeld gekaufte Vignette?
Nein. Nach Zustellung des Bescheids kann die NDS nicht mehr helfen, weil das Bezirksamt über den Verstoß entscheidet. Kaufen Sie die Vignette daher immer vor der Fahrt.
Die E-Vignette für die Slowakei können Sie bei uns online bestellen: Laufzeit und Starttag wählen, Kennzeichen eingeben und bezahlen. Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail.